Rechtsprechung
LG Bielefeld, 20.01.2017 - 7 O 207/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines privaten Krankenversicherers auf Erstattung von angeblich zu viel gezahlter Umsatzsteuer für Zytostatika-Zubereitungen in der ambulanten Krebs-Behandlung gegenüber einer Krankenhausapotheke; Voraussetzungen für die rückwirkende Anwendbarkeit eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 95 (Kurzinformation)
Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Private Krankenversicherung | Erstattung der Umsatzsteueranteile für Zytostatika | Keine Erstattung der Umsatzsteueranteile für Zytostatika
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 24.09.2014 - V R 19/11
Verabreichung von Zytostatika an ambulant behandelte Patienten eines …
Auszug aus LG Bielefeld, 20.01.2017 - 7 O 207/16
Der Bundesfinanzhof hat durch Urteil vom 24.09.2014, Aktenzeichen V R 19/11, entschieden, dass die Verabreichung von Zytostatika im Rahmen einer ambulanten in einem Krankenhaus durchgeführten ärztlichen Heilbehandlung, die dort individuell für den einzelnen Patienten in einer Apotheke dieses Krankenhauses hergestellt werden, als ein mit der ärztlichen Heilbehandlung eng verbundener Umsatz umsatzsteuerfrei ist gemäß § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG.Der Bundesfinanzhof habe mit Urteil vom 24.09.2014, Az. V R 19/11, entschieden, dass Umsätze aus der Verabreichung von Zytostatika im Rahmen einer ambulanten in einem Krankenhaus durchgeführten ärztlichen Heilbehandlung als ein mit der ärztlichen Heilbehandlung eng verbundener Umsatz gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG umsatzsteuerfrei seien.
- BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 64/87
Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer
Auszug aus LG Bielefeld, 20.01.2017 - 7 O 207/16
Nur die Entscheidungen dieser Behörden und Gerichte binden alle Beteiligten und müssen, wenn sie bestandskräftig geworden sind, in den anderen davon abhängigen Streitverfahren beachtet werden (BGHZ 103, 284 ff.; Sozialgericht Nürnberg Az. S 7 KR 601/14).